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Rahmenbedingungen für die Lebensmittelausgabe

 

Die Tafel Chemnitz als Hilfsorganisation unterstützt Chemnitzer Bürger, die der Hilfe bedürfen und die aus physischen , psychischen oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, für ein ausreichendes Einkommen zu sorgen.
Trotzdem muss die Tafel Chemnitz aus rechtlichen Gründen einen Nachweis der Bedürftigkeit verlangen.
Dies kann z.B. sein:

  • ALG II/Bürgergeld
  • Grundsicherung gemäß SGB Xll
  • Sozialgeld



 

Unsere Regeln

 

Wer dauerhaft Lebensmittel beziehen möchte, erhält von der T.C. einen Tafelpass. Dieser muss gemeinsam mit dem Personalausweis bei der Lebensmittelabholung vorgelegt werden.

 

Die Bedürftigkeit wird durch unsere MitarbeiterInnen anhand entsprechender Bescheide sowie der Tafelgrundsätze der Tafel Chemnitz geprüft. Sollten Sie sich nicht sicher sein, zum Kreis der berücksichtigten Bedürftigen zu gehören bzw. verfügen gegenwärtig nicht über einen entsprechenden Nachweis, werden Sie unsere MitarbeiterInnen gern beraten. Auch dann können Sie die genannte Sprechzeit nutzen.

 

Es können nur so viel Lebensmittel ausgegeben werden, wie an Spenden vorhanden sind.

 

Die Abgabemenge richtet sich außerdem nach der Personenzahl, die ebenfalls auf dem "Tafelpass" vermerkt sind.

 

Ein Anspruch auf bestimmte Lebensmittel besteht nicht.

 

Bitte nicht vergessen, Transport- und Verpackungsmaterial mitzubringen!

 

Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die Ausgabe der Lebensmittel.

 

Für jede Lebensmittelabgabe wird pro "Tafelpass" um eine Kostenbeteiligung (für die uns entstehenden Kosten wie Miete, Benzin etc.) gebeten.